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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2020 - 1 N 77.19   

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OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2020 - 1 N 77.19 (https://dejure.org/2020,20692)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.07.2020 - 1 N 77.19 (https://dejure.org/2020,20692)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juli 2020 - 1 N 77.19 (https://dejure.org/2020,20692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 1 SpielhG BB, § 2 Abs 1 SpielhG BB, § 33i GewO
    Auswahlentscheidung bei der Erteilung einer neuen Spielhallenerlaubnis zu Gunsten des/r Betreibers/in mit der ältesten Erlaubnis

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 S 1 SpielhG BB
    Spielhallen; Konkurrenz; Erlaubnis; Neuerteilung; Auswahlentscheidung; Alter; Anciennität

  • vdai.de PDF

    Die Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BbgSpielhG, wonach grundsätzlich der Betreiber einer Spielhalle eine neue Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 BbgSpielhG erhält, der über die älteste Erlaubnis nach § 33i GewO verfügt, ist nicht zu beanstanden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 09.07.2018 - 4 Bs 12/18

    Abstandsgebot für Spielhallenstandorte - Befreiung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2020 - 1 N 77.19
    Die Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BbgSpielhG (juris: SpielhG BB), wonach grundsätzlich der Betreiber einer Spielhalle eine neue Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 BbgSpielhG (juris: SpielhG BB) erhält, der über die älteste Erlaubnis nach § 33i GewO verfügt, ist nicht zu beanstanden (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - 4 Bs 12/18 - juris Rn. 86).(Rn.3).

    Soweit die Zulassungsbegründung meint, das Alter der Erlaubnis dürfe nicht (allein) ausschlaggebend für das Auswahlverfahren sein und hierzu auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 8. Januar 2018 - 17 E 10199/17 - verweist, so musste sich das Verwaltungsgericht Potsdam damit nicht auseinandersetzen, weil die erstinstanzliche Entscheidung durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 9. Juli 2018 - 4 Bs 12/18 - (juris Rn. 21 ff. ) geändert worden und damit "überholt" ist, wie die Zulassungsbegründung einräumt.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2020 - 1 N 77.19
    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - (juris Rn. 185) kann die Klägerin nichts für sich ableiten.
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2020 - 1 N 77.19
    Zu § 8 Nr. 2 des Mindestabstandsumsetzungsgesetzes Berlin (MindAbstUmsG BE), wonach letztlich das Los entscheidet, hat das BVerwG im Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 55) ausgeführt:.
  • VG Hamburg, 08.01.2018 - 17 E 10199/17

    Konkurrentenstreitigkeit zwischen vorhandenen Spielhallen hinsichtlich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2020 - 1 N 77.19
    Soweit die Zulassungsbegründung meint, das Alter der Erlaubnis dürfe nicht (allein) ausschlaggebend für das Auswahlverfahren sein und hierzu auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 8. Januar 2018 - 17 E 10199/17 - verweist, so musste sich das Verwaltungsgericht Potsdam damit nicht auseinandersetzen, weil die erstinstanzliche Entscheidung durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 9. Juli 2018 - 4 Bs 12/18 - (juris Rn. 21 ff. ) geändert worden und damit "überholt" ist, wie die Zulassungsbegründung einräumt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 1 S 26.20

    Zulassung von Spielhallen im Losverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2020 - 1 N 77.19
    Diese Erwägungen zum Losverfahren (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 21. April 2020 - OVG 1 S 26/20 -, der dem Vertreter der Klägerin bekannt ist) sind auf das Auswahlkriterium der Anciennität ohne weiteres übertragbar.
  • OVG Hamburg, 20.10.2020 - 4 Bs 226/18

    Zur Rechtmäßigkeit des Abstandsgebots des hamburgischen Spielhallengesetzes

    Dafür, dass der Vertrauens- und Bestandsschutz nach Ablauf der Übergangsfristen erloschen ist und deshalb nicht mehr als bei einer Auswahl von Bestandsspielhallen zu berücksichtigendes Kriterium herangezogen werden darf, findet sich keine überzeugende Begründung (OVG Hamburg, Beschl. v. 9.7.2018, 4 Bs 12/18, ZfWG 2018, 449, juris Rn. 90; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.7.2020, OVG 1 N 77.19, juris Rn. 5).

    Schon der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht formuliert, der Gesetzgeber könne die Bewältigung der vielgestaltigen Auswahlkonstellationen anhand sachgerechter Kriterien den zuständigen Behörden überlassen, der Vorbehalt des Gesetzes erfordere keine gesetzgeberische Festlegung der maßgeblichen Auswahlparameter, und es sei im Hinblick auf verschiedene Auswahlmöglichkeiten eine komplexe Abwägungsentscheidung vorzunehmen (Rn. 185; vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 27.2.2020, 3 StR 327/19, juris Rn. 29; zum Alter der Erlaubnis als Auswahlkriterium: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.7.2020, OVG 1 N 77.19, juris Rn. 6), legt es nicht nahe, dass nur ein bestimmtes Auswahlkriterium, ein qualitativ oder quantitativ bestimmbares Bündel an Auswahlkriterien oder ein bestimmter (mathematisch oder statistisch fassbarer) Auswahlmechanismus (im Sinne einer Verteil- oder Rechengröße) verfassungskonform sein könnte bzw. dass jeder Auswahlmechanismus, der nicht zwangsläufig zur theoretisch größtmöglichen Zahl von Erlaubnissen führt, verfassungswidrig wäre.

    Dies wird bereits in der Vielzahl von verschiedenen, teilweise eine im Ermessen stehende Entscheidung ermöglichenden Rechtsgrundlagen und (teils gewichteten) Kriterienkombinationen, die die einzelnen Bundesländer ihren Auswahlentscheidungen zu Grunde legen, deutlich (vgl. z.B. OVG Münster, Beschl. v. 10.3.2020, 4 B 362/19, juris Rn. 24 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.7.2020, OVG 1 N 77.19, juris Rn. 6).

  • VG Cottbus, 07.09.2020 - 3 K 786/17
    Das VG Potsdam hat zu den auch von der hiesigen Klägerin vorgebrachten Argumenten ausführlich Stellung genommen (Urteil vom 5. September 2019 - 3 K 2260/16 - juris Rn. 23 ff., bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juli 2020 - OVG 1 N 77.19 - juris).

    Er hat in nicht zu beanstandender Weise entschieden, dem Alter der Erlaubnis nach § 33i GewO und damit dem Vertrauens- und Bestandsschutz ein besonderes Gewicht beizumessen (VG Potsdam, Urteil vom 5. September 2019 - 3 K 2260/16 - juris Rn. 33; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juli 2020 - OVG 1 N 77.19 - juris Rn. 6 ff, 12; vgl. auch VG Osnabrück, Urteil vom 17. Mai 2017 - 1 A 294/16 - juris Rn. 40, Beschluss der Kammer vom 5. April 2019 - S. 9 f. d. Entscheidungsabdrucks).

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2021 - 11 ME 104/21

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Erlaubnis,

    Dementsprechend gibt es in den Bundesländern auch eine Vielzahl von unterschiedlich gestalteten Auswahlverfahren, die teilweise im Ermessen stehende Entscheidungen der Behörden ermöglichen bzw. bei der Auswahlentscheidung auf verschiedene, teils gewichtete Kriterien oder Kombinationen von Kriterien abstellen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.10.2020 - 4 Bs 226/18 -, juris, Rn. 99; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.3.2020 - 4 B 362/19 -, juris, Rn. 24 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.7.2020 - OVG 1 N 77.19 -, juris, Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2020 - 4 A 2324/19

    Spielhalle Erlaubnis Rechtsmittelbefugnis materielle Beschwer Beiladung

    vgl. dies annehmend Hamb. OVG, Beschluss vom 9.7.2018 - 4 Bs 12/18 -, ZfWG 2018, 449 = juris, Rn. 104, für das dortige Landesrecht; zum Losverfahren nach dem Berliner Landesrecht BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, BVerwGE 157, 126 = juris, Rn. 54 f., und OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 24.7.2020 - 1 N 77.19 -, juris, Rn. 5 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2020 - 4 A 2325/19
    vgl. dies annehmend Hamb. OVG, Beschluss vom 9.7.2018 - 4 Bs 12/18 -, ZfWG 2018, 449 = juris, Rn. 104, für das dortige Landesrecht; zum Losverfahren nach dem Berliner Landesrecht BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, BVerwGE 157, 126 = juris, Rn. 54 f., und OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 24.7.2020 - 1 N 77.19 -, juris, Rn. 5 ff.
  • VG Cottbus, 28.02.2022 - 8 K 471/18
    Er hat in nicht zu beanstandender Weise entschieden, dem Alter der Erlaubnis nach § 33i GewO und damit dem Vertrauens- und Bestandsschutz ein besonderes Gewicht beizumessen (VG Potsdam, Urteil vom 5. September 2019 - 3 K 2260/16 - juris Rn. 33; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juli 2020 - OVG 1 N 77.19 - juris Rn. 6 ff, 12; vgl. auch VG Osnabrück, Urteil vom 17. Mai 2017 - 1 A 294/16 - juris Rn. 40, Beschluss der 3. Kammer vom 5. April 2019 - S. 9 f. d. Entscheidungsabdrucks).
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